Datum
12.09.2022
Titel
Bestimmt nach der Pandemie nun das Finanzministerium über die Belange der Pflege?
Untertitel
Das Finanzministerium soll nach dem überarbeiteten Entwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz künftig über die Anzahl der Pflegekräfte in den Kliniken mitentscheiden. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement ein weiterer Affront des Gesundheitsmi-nisters gegenüber der Pflegemanagement- und Pflegekompetenz.
Text

Bisher galt es als oberstes Gebot, eine Gesundheitsversorgung nach Kassenlage der Krankenkassen zu verhindern. Entsprechend wenig Mitspracherechte hatte der Bundesfinanzminister wenn es um die Belange der Krankenversicherungen ging. Das soll sich nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach künftig ändern. Der Bundesfinanzminister soll mitbestimmen dürfen, wie viele Pflegekräfte in Kliniken eingesetzt werden.

Zunächst liest sich dies als ein Zeichen dafür, dass die Kompetenz des Gesundheitsministers nicht ausreicht, um eine Finanzierung von Pflegepersonal sicherzustellen. Besonders, da die Kapazitäten der Krankenversicherung erschöpft zu sein scheinen, wirkt die Einräumung eines Mitspracherechts durch den Finanzminister längst überfällig, denn Geld ist in diesen Zeiten sehr knapp und muss entsprechend gut verteilt werden.

Die Sorge liegt nah, dass die Verteilung von Geldern ein weiteres Mal zu Lasten des Pflegepersonals in Krankenhäusern und der Patientinnen und Patienten geht? Und wer entscheidet überhaupt darüber, wie viel Personal tatsächlich für die pflegefachliche Versorgung jeder einzelnen Patientin/ jedes einzelnen Patienten notwendig ist? Müsste es nicht schon längst die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen und das Pflegemanagement selbst tun, etwa in Bundesgremien, die über Umfang und Einsatz von Pflegefachpersonen in Krankenhäusern entscheiden? Wer könnte denn selbst besser wissen, welchen Pflegebedarf Patientinnen und Patienten tatsächlich haben, wenn nicht die dafür speziell ausgebildete Berufsgruppe?

Schwierig, zumal bisher in keinem der Bundesgremien Fachexpert*innen des Pflegemanagements sitzen. Auch von der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll ist in diesem Zusammenhang noch nichts zu hören. Bis heute ist es der Politik nicht gelungen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die eine konsequente Einbindung der größten Berufsgruppe des Gesundheitssystems sicherstellt. Stattdessen setzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun auf die Einbindung des Bundesfinanzministers, um diesen etwa bei der Bestimmung des Pflegebedarfs von Patient*innen, zur Anzahl der in einer Station einzusetzenden Pflegekräfte und zur Zusammensetzung des Pflegepersonals je nach beruflicher Qualifikation mitreden zu lassen. Klassische fachliche Kompetenzen des Pflegemanagements und der Pflegefachkräfte, über die weder der Bundesgesundheitsminister und noch weniger der Bundesfinanzminister verfügen. Was auch nicht weiter schlimm wäre, würde man die Fachexpert*innen konsequent anhören. Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender, kritisiert: „ein weiteres Mal steht nun also zu befürchten, dass Entscheidungen am runden Tisch ohne Beteiligung der Betroffenen getroffen werden. Ein fatales Signal, wenn man sich die aktuelle Lage in der Pflege vor Augen führt. Während der Hochphase der Pandemie hochgelobt und noch während der Pandemie wieder fallengelassen.

Abermals fordern wir eindringlich ein Bundesinstitut für Pflege, um ein Mitspracherecht der Fachexpert*innen gesetzlich zu verankern.“