Der Bundesverband Pflegemanagement (BVPM) begrüßt in seiner Stellungnahme an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass der Entwurf an zentralen Stellen präzisiert und ergänzt werden muss, um eine tatsächliche Stärkung der Pflegeberufe zu erreichen.
Der BVPM fordert insbesondere die konsequente Verankerung pflegeautonomer heilkundlicher Aufgaben, eine verbindliche Mitbestimmung der maßgeblichen Pflegeorganisationen auf Bundesebene sowie ein sektorübergreifendes Digital- und Finanzierungsfundament für die Profession Pflege.
„Pflege ist kein Anhängsel ärztlicher Diagnostik, sondern eine eigenständige Profession mit eigener Verantwortung, eigenen Aufgaben und einer klaren Versorgungslogik“, erklärt Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. „Nur wenn Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen eigenständig und rechtlich abgesichert einsetzen können, gelingt es uns, Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Attraktivität des Berufs nachhaltig zu steigern.“
Der BVPM fordert, den § 15a SGB V so zu gestalten, dass pflegeautonome heilkundliche Aufgaben eindeutig beschrieben und rechtlich abgesichert werden. Ergänzend müsse § 28 SGB V angepasst werden, um pflegerische Heilkunde explizit zu verankern. „Die Pflege braucht keine erweiterte Delegation, sondern einen klar definierten eigenen Verantwortungsbereich im Rahmen heilkundlicher Aufgaben“, betont Lukuc.
Darüber hinaus müsse die Rolle der maßgeblichen Pflegeorganisationen in § 8 Abs. 3c SGB XI verbindlich mitgestaltend festgeschrieben werden. Die bisherigen Rechte seien nicht ausreichend, um pflegewissenschaftlich fundierte Entscheidungen sicherzustellen. Der BVPM fordert, die Ergebnisse des BAPID-Projekts (Bildungsarchitektur Pflege in Deutschland) als verbindliche Grundlage für die Entwicklung eines Muster-Scope-of-Practice heranzuziehen.
„Beteiligung auf Augenhöhe bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen aktiv mitzugestalten – nicht lediglich im Nachhinein Stellung zu nehmen“, so Lukuc weiter.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt für den BVPM auf der Digitalisierung der Pflege. Pflege brauche endlich ein eigenes, strukturiertes Digitalpaket mit verbindlichen Daten- und Interoperabilitätsstandards. Pflegeeinrichtungen müssten – analog zum Krankenhauszukunftsgesetz – eine dauerhafte Finanzierung für digitale Infrastruktur, Lizenzen, Schulungen und IT-Sicherheit erhalten.
„Pflegekompetenz entfaltet ihre volle Wirkung nur dann, wenn sie auch digital sichtbar und messbar ist“, erklärt Lukuc. „Wir müssen endlich die strukturellen Voraussetzungen schaffen, damit pflegerische Daten erfasst, ausgewertet und genutzt werden können. Nur so wird Pflege als gleichwertiger Teil der Gesundheitsversorgung wahrgenommen – fachlich, politisch und ökonomisch.“
Darüber hinaus spricht sich der BVPM für eine Stärkung präventiver Ansätze aus. Pflege müsse deutlich früher in die Gesundheitsversorgung eingebunden werden – lange bevor Pflegebedürftigkeit entsteht. Dafür brauche es bundeseinheitliche Regelungen für das Berufsbild der Community Health Nurse sowie die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen zukünftig als Verordnung auszustellen.
Auch in der Ausbildung müsse das Gesetz modernisiert werden. Staatliche Prüfungen sollten in Form strukturierter klinischer Prüfungen (OSCE) erfolgen. Ärztliche Mitprüfung sei nur dort notwendig, wo sie fachlich begründet ist.
Der Bundesverband Pflegemanagement fordert zudem eine konsequentere Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzung im Sinne einer echten Pflegeautonomie. Pflege dürfe nicht länger auf eine Ausführungs- oder Delegationslogik reduziert werden. Notwendig seien pflegewissenschaftlich fundierte Aufgabenprofile, digitale Infrastruktur und eine verbindliche Mitbestimmung, um Pflege im System dauerhaft wirksam zu machen.
„Wenn wir die Pflege wirklich stärken wollen, dann müssen wir ihr Kompetenz, Mandat und Mittel geben“, fasst Lukuc abschließend zusammen. „Das vorliegende Gesetz kann ein Meilenstein werden – wenn der Gesetzgeber den Mut hat, Pflege endlich als gleichberechtigte Profession zu behandeln.“